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Aktuelles

22.11.2023 | Pressemitteilung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse

AGS fordern klaren Investitionsrahmen, damit Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumschancen auch des Mittelstandes gewahrt bleiben bzw. ge-schaffen werden

Nach Auffassung des Bundesvorstandes der Selbständigen in der SPD (AGS) darf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes weder zur Lähmung der Politik von Bund und Ländern führen noch den Umbau der Wirtschaft bis 2045 zur Klimaneutralität behindern. Bundesvorsitzender Ralph Weinbrecht: „Die Bundesregierung sollte die Entscheidung aus Karlsruhe jetzt zum Anlass für eine Reform der Schuldenbremse nutzen. Dies ist auch Bestandteil unseres Leitantrages für den SPD-Bundesparteitag Anfang Dezember.“

Angesichts der wirtschaftsstrukturellen und geopolitischen Herausforderungen müsse an der Investitionsoffensive der Bundesregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz festgehalten werden. Bundesvorsitzende Angelika Syring ergänzt: „Nur so kann die Transformation der Wirtschaft nachhaltig unterstützt werden. Zugleich stärken wir damit die Wettbewerbsfähigkeit und die Wachstumschancen auch der kleinen und mittleren Unternehmen. 

Ralph Weinbrecht: „Die fehlenden rd. 60 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) können nicht über Kürzungen im Haushalt erwirtschaftet werden. Auch Steuererhöhungen passen jetzt angesichts der aktuellen Konjunkturlage nicht in die Zeit, um das weggebrochene Kapital aus dem KTF zu ersetzen.“ In Frage käme allerdings eine Überprüfung von klimaschädlichen Subventionen.

 Angelika Syring: „Angesichts der großen Herausforderungen brauchen wir jetzt einen verlässlichen Rechtsrahmen und damit Planungssicherheit für die Wirtschaft. Nur so können wir den Standort Deutschland und damit auch den Europäischen Binnenmarkt stärken.“

Ralph Weinbrecht: „Die Reform der Schuldenbremse kann gelingen, wenn wir für die Zukunftsinvestitionen eine goldene Regel einführen.“ Danach würden alle konsumtiven Ausgaben auf die Schuldengrenze angerechnet, investive Ausgaben dagegen nicht.

Eine weitere Möglichkeit wäre, die nationale Schuldenbremse von ihrem jetzigen Stand von 0,35 Prozent (strukturelle Verschuldung in Relation zum BIP) so anzuheben, dass die Finanzierung der Lücke von 60 Mrd. Euro geschlossen werden könne. Weinbrecht nannte eine weitere Option, nämlich die Rechtsform des Sondervermögens so zu ändern, dass es als rechtlich selbständige Einheit über eine eigene Verschuldungskompetenz verfüge.

Angelika Syring: „Optionen liegen also auf dem Tisch. Die Ampelkoalition muss jetzt handeln und zwar rasch.“