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Wirtschaftsempfang 2020

Ausschreibung des AGS-Innovationspreises 2020

Innovative Antworten
(Produkte oder Dienstleistungen) auf Corona-Herausforderungen

Die AGS, die Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen und kleinen sowie mittlere Unternehmen (KMU) in der SPD, zeichnet mit dem "AGS-Innovationspreis" erneut Unternehmer*innen und kleine sowie mittlere Unternehmen aus.

Dieser Preis wird jährlich an innovative, erfolgreiche und sozial verantwortliche Unternehmen oder Organisationen vergeben, die sich aktiv in ihren jeweiligen Märkten engagieren.

Der Preis steht jedes Jahr unter einem anderen Thema. In diesem bemerkenswerten Jahr der Corona-Pandemie geht der AGS-Innovationspreis an eine oder mehrere Personen oder Unternehmen, die sozial produktive Innovationen schaffen, mit denen sie auf die Corona-Einschränkungen reagieren.

Die Corona-Pandemie ist eine Herausforderung für alle Bürger*innen aller Länder der Welt, und natürlich auch für Unternehmen aller Größen und Strukturen.

Insbesondere Selbständige und KMU reagieren schnell und innovativ auf die raschen Veränderungen, die durch die Pandemie hervorgerufen werden. Sie passen ihre Unternehmen und Geschäftsmodelle, ihre Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen der Zeit an. Dies erfordert zum Teil dramatisch neue Lösungen, auch im europäischen Kontext und in der Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg. Nur gemeinsam wird Europa die Chance haben, in einer Zeit, in der große Nationen entweder nach innen schauen oder versuchen, die Welt zu erobern, seine eigenen Konzepte umzusetzen.

Die AGS lädt innovative Unternehmen ein, zu zeigen, wie sie dazu beitragen, das Ideal eines geeinten, sozialen und friedlichen Europas im Kontext der Pandemie zu stärken. Mit der Verleihung des Preises will die AGS ein wirtschaftlich dynamisches, demokratisches und soziales Europa wiederbeleben, das den Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt. Er würdigt Unternehmen, die diese Bedürfnisse verantwortungsbewusst und in außergewöhnlicher Weise erfüllen und dadurch ein gemeinsames, europäisches Verständnis wiederbeleben und zu einer stärkeren Zusammenarbeit führen.

Am 23. Oktober 2020 soll der AGS-Innovationspreis zum vierten Mal in Verbindung mit einer internationalen Wirtschaftskonferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in Berlin verliehen werden. Aufgrund der Corona-Situation kann dies noch geändert werden.

Die Preisverleihung wird von politischen Entscheidungsträger*innen, Verbänden und Unternehmen begleitet werden. Die Gewinner*innen erhalten eine Urkunde und eine dekorative Preisstatue.

Für den Fall, dass es im Oktober noch Reise- und Kontaktbeschränkungen gibt, werden wir eine Video-Preisverleihung organisieren. Technische Einzelheiten werden zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Nur die Gewinner*innen werden bis spätestens 30. September informiert, damit sie noch Zeit haben, ihre Buchungen für Reise und Unterkunft zu arrangieren (sofern dies wieder möglich ist). Die FES in Berlin wird ein gewisses Kontingent an Hotelzimmern in der Nähe des Willy-Brandt-Hauses reservieren; wir bitten jedoch um Entschuldigung, dass nur wenige Teilnehmer*innen eine Übernachtung von der FES bezahlt bekommen; alle übrigen Teilnehmer*innen müssen die Kosten selbst tragen. Dies gilt auch für Extra-Nächte der Eingeladenen.

Kriterien für den AGS-Innovationspreis

Das Thema für 2020 ist

Innovative Antworten (Produkte oder Dienstleistungen) auf die Corona-Herausforderungen“.

Bedingungen für die Teilnahme:

Formalitäten:

Teilnehmen können Selbständige oder kleine bis mittlere Unternehmen aus allen EU-Mitgliedsstaaten.

Sie müssen von einem Mitgliedsverband der SE4DS vorgeschlagen werden:

AGS (D), CNE (F), Rode Ondernemers (NL), SVW (A), TFM (SWE), UPTA (ESP)

Kriterien für die Innovation:

Es muss sich um eine Innovationsidee handeln, die ausschließlich während der Corona- Krise entwickelt oder eingeführt wurde. Das kann eine Software, ein Produkt, eine Dienstleistung, oder Vergleichbares sein.

Nicht berücksichtigt werden z.B. Schneidereien, die zur Maskenherstellung wechseln, Cafés oder Restaurants usw., die "to go" servieren, 3D-Druck von Teilen für Atemschutzmasken usw.

Die Innovation muss auf dem Markt erfolgreich sein, d.h. zumindest kostendeckend.

Sie darf nicht dazu dienen, die individuelle Freiheit einzuschränken.

Beispiele für förderungswürdige Vorschläge können sein:

  • digitale Lösungen zur Erleichterung der Corona-Belastungen von Personen oder Unternehmen;
  • innovative Geschäftsideen der Kreativwirtschaft, der Künste, kultureller Einrichtungen;
  • Veränderungen in Lieferketten aufgrund von Korona-bedingten Problemen;
  • kleine innovative Veränderungen in der Gesundheitsfürsorge;
  • Innovationen für Menschen mit Behinderungen;
  • etc.

Für die sorgfältige Auswahl der Preisträger*innen ist es von größter Bedeutung, dass sie in ihrem Managementansatz Innovationskraft bewiesen und Kreativität in Bezug auf ihre Produkte oder Dienstleistungen gezeigt haben. Unternehmerische Tatkraft und nachhaltige ökologische Arbeits- und Produktionsmethoden, soziales Bewusstsein sowie nachhaltige und substanzielle Beschäftigung sind ebenfalls wichtige Faktoren für die Nominierung und den Gewinn des Preises.

Weitere Kriterien im Zusammenhang mit dem aktuellen Motto des Preises sind:

- Unternehmerische Initiative und nachhaltige ökologische Arbeits- und Produktionsmethoden

- ökonomische Persistenz des Geschäftsmodells (tatsächlicher Markterfolg über einen längeren Zeitraum),

- ökologische Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells (Einhaltung von Umwelt- und Rechts- normen sowie klare und sichtbare Anstrengungen zur Ressourceneinsparung in der Produktion),

- soziale Nachhaltigkeit, Einhaltung der Forderungen nach guter Arbeit (Einhaltung gesetzlicher Arbeitsschutzstandards, Zahlung angemessener Löhne und Gehälter, Umsetzung innovativer flexibler Arbeitszeitmodelle, Schaffung von Weiterbildungsmöglichkeiten, aktive Beteiligung der Mitarbeiter an betrieblichen Belangen, u.a.).

Der Preis wird von einer Jury vergeben, deren Entscheidung endgültig ist und nicht angefochten werden kann.

Bewerbungsbogen für den AGS-Innovationspreis 2020

a.) Kontaktdaten

Firma: __________________________

Anschrift: _______________________

Ansprechpartner: _________________

Telefon, Fax, E-mail: ______________

Internetadresse: _________________

b.) Geschäftsmodell

Beschreibung des Unternehmens/der Organisation und seines / ihres Geschäftsfeldes: ____________________________

c.) Kennzahlen

Gründungsjahr: __________________

Anzahl der Mitarbeiter: ____________

Mitarbeitervertretung: ja/nein ______

Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung: ja / nein _________

d.) Besondere Leistungen im Sinne der Ausschreibung

______________________________________________

(Ggf. auf einem separaten Blatt erläutern)

Einsendeschluss ist der 10. September 2020

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen als eine Pdf-Datei (max. 10 MB inkl. Fotos) an folgende Adresse:

SPD-Parteivorstand Willy-Brandt-Haus
Referat Gremien und Planung
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin

oder per E-Mail: ags@spd.de

Auschreibung des AGS-Innovationspreises 2020 (DE / EN)