Bundesvorstand der AGS für Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes jetzt!
Der Bundesvorstand der AGS appelliert an den Bundesrat, dass Wachstumschancengesetz am 22. März 2024 zu verabschieden. “Die Blockade der CDU/CSU auf Bundesebene darf sich in der Länderkammer nicht fortsetzen. Es geht um unseren Wirtschaftsstandort! Unsere wirtschaftliche Zukunft darf nicht weiter Gegenstand von parteitaktischen Spielen sein”, erklärte AGS- Bundesvorsitzender Ralph Weinbrecht.
Der im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erzielte Kompromiss entlastet auch den Mittelstand durch Vereinfachung des Steuersystems und Bürokratieabbau. Darüber hinaus werden degressive Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen für bewegliche Wirtschaftsgüter und Wohngebäude. Die steuerliche Forschungsförderung wird ausgeweitet.
Und schließlich wird der Verlustvortrag auf 70% für die kommenden vier Jahre angehoben. Insgesamt liegt das Entlastungsvolumen für die Unternehmen bei rd. 3,2 Mrd. Euro.
AGS- Bundesvorsitzende Angelika Syring: “Das Wachstumschancengesetz kann nur ein erster Schritt sein, um den Wirtschaftsstandort zukunftsfest zu machen. Unsere Vorstellungen als AGS mit Gegenfinanzierungsvorschlägen haben wir am 27. Februar 2024 veröffentlicht.”