Im Rahmen der aktuellen Corona- Pandemie- Bekämpfung müssen die meisten Einzelhandelsgeschäfte geschlossen bleiben.
Die als Hilfe zugesagten Zahlungen blieben bisher weitgehend aus, obwohl die dafür vorgesehenen Mittel vom Finanzminister bereitgestellt wurden.
Das ist aber nicht das einzige Defizit, das beim Handel für Unmut sorgt. Es gibt derzeit Gewinner und Verlierer der Corona- Pandemie, ohne dass die Betroffenen Einfluss darauf hätten. Fachgeschäfte müssen geschlossen bleiben, während Teile ihrer Sortimente nach wie vor in offenen Supermärkten und Filialen großer Ketten verfügbar sind. Das ist eine beklagenswerte Wettbewerbsverzerrung. Sie könnte durch die Anordnung einer Sperrung dieser Sortimente im Kassensystem und in den Regalsystemen verhindert werden. Aber das ist keine Lösung, auch, weil es nicht im Sinne der Verbraucher ist!
Trotzdem muss man den großen Unmut des kleinteiligen Einzelhandels ernst nehmen. Keine Neid- Debatte, aber gezielte Ausgleichszahlungen zur Wiederherstellung der Wettbewerbsgleichheit.
Die AGS fordert Hilfsmaßnahmen speziell für kleine Unternehmen, die durch ihre Schließung im Wettbewerb besonders benachteiligt werden.