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Aktuelles

12.02.2021 | Pressemitteilung

Endlich fließen die Corona-Hilfen!

AGS-Bundesvorstand

Nachdem einigen Branchen der mittelständischen Unternehmer mit dem zweiten Lockdown Berufsverbot erteilt wurde, können endlich die Corona-Hilfen beantragt werden – lang genug hat es gedauert! Endlich hat die Bundesregierung einen Vorschlag der AGS Bund übernommen, Soloselbstständigen die Mittel auch als fiktiven Unternehmerlohn zur Verfügung zu stellen, wie der Bundesvorsitzende der AGS, Ralph Weinbrecht, zufrieden feststellt.

Ab dem 12. Februar 2021 sollen die Auszahlungen starten. Die Überbrückungshilfe III unterstützt Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler mit finanziellen Zuschüssen, die aufgrund des Lockdowns schließen mussten oder einen Umsatzeinbruch von 30 Prozent in einem Monat nachweisen können. Abermals ist die Hilfe über die u.g. Plattform des Bundes von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten zu beantragen. Ausgenommen sind Selbstständige, die wie bei den Außerordentlichen Finanzhilfen im November und Dezember direkt beantragen können, dies allerdings voraussichtlich erst ab der kommenden Woche.

Die Überbrückungshilfe IIIim Überblick:

· Förderzeitraum von November 2020 bis Juni 2021. Damit sind auch jene Unternehmen antragsberechtigt, die bei der Novemberhilfe und Dezemberhilfe „leer“ ausgingen.

· Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler aus allen Branchen und – neu – auch größere Unternehmen mit bis zu 750 Mio. EUR jährlichem Umsatz.

· Die finanzielle Hilfe fällt deutlich höher aus als bisher: Neu ist eine Zuschusshöhe bis zu 1,5 Mio. EUR pro Monat. Für verbundene Unternehmen können dies bis zu maximal 3 Mio. EUR pro Monat sein. Auch die Abschlagszahlung wurde erhöht und kann bis zu 100.000 EUR pro Monat betragen.

· Die Berechnung der Zuschusshöhe ist abhängig von der Umsatzentwicklung im Förderzeitraum und staffelt sich entsprechend. Da zwischenzeitlich die Obergrenzen des europäischen Beihilferechts angepasst wurden, hat sich der Beihilferahmen bei Kleinbeihilfen auf 1,8 Mio. EUR erhöht und somit vereinfacht sich die Berechnung des Zuschusses.

· Sonderregel Soloselbständige („Neustarthilfe“): Soloselbständige können ihren Antrag direkt (voraussichtlich ab der kommenden Woche) stellen und eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von maximal 7.500 EUR erhalten. Soziale Leistungen werden nicht angerechnet. In der Pauschale ist ein fiktiver Unternehmerlohn mitgedacht, da häufig fixe Betriebskosten nicht angerechnet werden können. Eine gesonderte Regelung gilt für Beschäftigte der Darstellenden Künste sowie Maskenbildner, bei denen überwiegend kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse von bis zu 14 zusammenhängenden Wochen berufstypisch und für das Berufsbild prägend sind.

· Des Weiteren wurden für folgende Branchen Sonderregeln erlassen, da sie besonders von der Krise betroffen sind:

- Die besondere Fixkostenregelung für die Reisebranche wird fortgesetzt (Erstattung von Provisionen, Ausfallkosten).

- Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden zusätzlich die Ausfall- und Vorbereitungskosten für März bis Dezember 2020 erstattet.

- Für Einzelhändler werden die Abschreibungsmöglichkeiten auf das Umlaufvermögen erweitert (Wertverluste aus verderblicher Ware oder sonst einer dauerhaften Wertminderung unterliegenden Ware, d.h. saisonale Ware der Wintersaison 2020/2021).

- Für die Unternehmen der pyrotechnischen Industrie (Anrechnung von Lager- und Transportkosten).

· Die Antragstellung erfolgt wie bisher bei den Wirtschaftshilfen über die elektronische Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Unternehmen müssen den Antrag über einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer einreichen. Die Kosten dafür werden erstattet. Soloselbständige können ihren Antrag direkt stellen.

· Parallel sind Beratungshotlines des Bundes geschaltet.

Zentrale Hotline für:

Soloselbständige (Direktantrag) 030-1200 21 034

allg. wirtschaftsbezogene Fragen 030-12002 1031/1032

Steuerberater/Buchprüfer/Wirtschaftsprüfer 030-52 68 50 87