Der Bund wird einen „Solidaritätsfond“ mit einem Umfang von 40 Mrd. Euro für Kleinunternehmen auflegen. Davon sollen 10 Mrd. Euro als direkte Zuschüsse an notleidende Ein-Personen- Betriebe und Kleinstunternehmen vergeben werden.
Die AGS bewertet Positiv:
Diese Hilfe soll als Fonds organisiert werden, das selbständig Kredite aufnehmen darf.
Geplant ist eine NACHTRÄGLICHE Prüfung von Zuschuss- Vergaben, um schnelle Ausgabe zu ermöglichen.
Die AGS dankt insbesondere dem Finanzminister Olav Scholz für die Bereitschaft, (ggf. über einen Nachtragshaushalt) für die erforderlichen Mittel zu sorgen.
Sie dankt auch der CDU/CSU, die wohl endlich bereit dazu ist, die ideologisierte „Schwarze Null“ aufzugeben.
Forderungen der AGS:
· Umgehende Informationen, wie das Geld an Antragsteller ausgezahlt wird.
· Bearbeitung und Auszahlung von Krediten dürfen nicht über die (Haus-) Banken erfolgen.
Wie die Vergangenheit und jüngste Gegenwart gezeigt hat, haben diese wegen zu
geringer Marge kein Interesse, diese Kredite zu fördern.
· Hilfe für Kleinstunternehmer muss für die Deckung der laufenden Betriebsausgaben
und für die Lebenshaltung gewährt werden.
Unsere Bedenken:
10 Mrd. Zuschuss für ca. 5 Mio. Selbständige bedeutet: :
Wenn jeder Selbständige Bedarf anmeldet, sind das 2 Tsd. € je Selbständigen.
Daraus ergibt sich die
Forderung:
Wenn der Fonds nicht ausreicht, muss kurzfristig eine Aufstockung ermöglicht werden.
Es darf kein „Windhund“-Effekt entstehen.
Weitere Forderungen:
· Aussetzung der Bestimmungen zur „Insolvenzverschleppung“ für Kleinunternehmen.
Durch die derzeitige Situation (Keine Einnahmen während eines unabsehbaren Zeitraums)
könnte der Tatbestand der Insolvenzverschleppung entstehen, wenn Unternehmen nicht entsprechen tätig werden.