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Aktuelles

23.03.2020 | Pressemitteilung

AGS-Bundesvorstand zur Krisenhilfe für Klein(st)- Unternehmen

Der Bund wird einen „Solidaritätsfond“ mit einem Umfang von 40 Mrd. Euro für Kleinunternehmen auflegen. Davon sollen 10 Mrd. Euro als direkte Zuschüsse an notleidende Ein-Personen- Betriebe und Kleinstunternehmen vergeben werden.

Die AGS bewertet Positiv:

Diese Hilfe soll als Fonds organisiert werden, das selbständig Kredite aufnehmen darf.

Geplant ist eine NACHTRÄGLICHE Prüfung von Zuschuss- Vergaben, um schnelle Ausgabe zu ermöglichen.

Die AGS dankt insbesondere dem Finanzminister Olav Scholz für die Bereitschaft, (ggf. über einen Nachtragshaushalt) für die erforderlichen Mittel zu sorgen.

Sie dankt auch der CDU/CSU, die wohl endlich bereit dazu ist, die ideologisierte „Schwarze Null“ aufzugeben.

Forderungen der AGS:

· Umgehende Informationen, wie das Geld an Antragsteller ausgezahlt wird.

· Bearbeitung und Auszahlung von Krediten dürfen nicht über die (Haus-) Banken erfolgen.

Wie die Vergangenheit und jüngste Gegenwart gezeigt hat, haben diese wegen zu

geringer Marge kein Interesse, diese Kredite zu fördern.

· Hilfe für Kleinstunternehmer muss für die Deckung der laufenden Betriebsausgaben

und für die Lebenshaltung gewährt werden.

Unsere Bedenken:

10 Mrd. Zuschuss für ca. 5 Mio. Selbständige bedeutet: :

Wenn jeder Selbständige Bedarf anmeldet, sind das 2 Tsd. € je Selbständigen.

Daraus ergibt sich die

Forderung:

Wenn der Fonds nicht ausreicht, muss kurzfristig eine Aufstockung ermöglicht werden.

Es darf kein „Windhund“-Effekt entstehen.

Weitere Forderungen:

· Aussetzung der Bestimmungen zur „Insolvenzverschleppung“ für Kleinunternehmen.

Durch die derzeitige Situation (Keine Einnahmen während eines unabsehbaren Zeitraums)

könnte der Tatbestand der Insolvenzverschleppung entstehen, wenn Unternehmen nicht entsprechen tätig werden.