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Aktuelles

27.04.2021 | Pressemitteilung

Selbständige in der SPD (AGS) fordern die Bundesregierung auf die Sonderregelungen zum Insolvenzantragsrecht weiter zu verlängern

AGS-Bundesvorstand

Die AGS, die Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der SPD, spricht sich dafür aus, die Sonderregelungen zum Insolvenzantragsrecht weiter zu verlängern und unterstützt ausdrücklich die Bestrebungen der SPD-Fraktion, namentlich Johannes Fechner, MdB, hier zugunsten der Unternehmen und der Wirtschaft zu entscheiden.

Durch die Pandemie ist die geschäftliche Tätigkeit stark eingeschränkt, in verschiedenen Branchen herrscht noch immer faktisches Berufsverbot, z. B. in der Gastronomie, im Handel und in der Veranstaltungsbranche, ebenso und ganz besonders bei den Kulturschaffenden.

Das Gegenargument, das Insolvenzverfahren solle als Sanierungsmöglichkeit verstanden werden, überzeugt insofern nicht, weil wegen der Einschränkungen der wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten in der Pandemie eine Sanierungsmöglichkeit gerade nicht besteht. Insoweit greift der Hinweis auf „Zombie-Unternehmen“ nicht und stammt womöglich von denjenigen, die die Sonderregelungen von Anfang an nicht wollten.

Die AGS regt an, die Sonderregelungen an die „Bundesnotbremse“ zu knüpfen und diese so lange zu verlängern, wie die Bundesnotbremse erforderlich ist.