arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Aktuelles

16.11.2020 | Pressemitteilung

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vermeidung von Insolvenzen kommt gerade rechtzeitig

AGS-Bundesvorstand

Am 19.09.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) vorgestellt. Damit werden ein Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eingeführt sowie gravierende Änderungen der Insolvenzordnung (InsO) vorgenommen. Die Regelungen des Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) werden angepasst, um durch COVID-19 in die Krise geratene Unternehmen besser zu schützen. Künftig sollen Unternehmen unter anderem mit dem Einsatz von Frühwarnsystemen besser drohende Insolvenzen vermeiden können und zudem die Kontrolle über ihre Sanierung behalten. Eine Insolvenzantragspflicht besteht dann zunächst nicht.

Zum 01. Januar 2021 will die Bundesregierung mit neuen gesetzlichen Regelungen Unternehmen mit Insolvenzgefahr mehr Chancen verschaffen, zukunftsfähige Geschäftsmodelle besser zu schützen und Insolvenzen zu vermeiden (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Fortentwicklung_Insolvenzrecht.html).

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) stellt dazu vielfältige, an die jeweilige Krisensituation angepasste Lösungen und Unterstützungsmaßnah-men zur Verfügung. Dies ist eingefasst in bedeutende Änderungen der Insolvenzordnung (InsO) und Anpassungen des Gesetzes zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVInsAG).

Bei einer Anhörung haben sich alle Sachverständigen für das 3-jährige Entschuldungsverfahren für sämtliche natürlichen Personen ohne zeitliche Limitierung ausgesprochen. In der Fragerunde angesprochen wurde, wie etwa Soloselbständigen geholfen werden könne und welche Speicherfristen bei Auskunfteien angemessen seien. Voraussichtlich wird der Gesetzentwurf in wenigen Wochen verabschiedet und veröffentlicht, dabei aber nicht auf den 1.10.2020 zurückdatiert werden.

Wie zu hören war, soll das StaRuG wohl in Kürze im Kabinett beschlossen und möglichst noch in diesem Jahr verabschiedet werden.