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Aktuelles

03.12.2021 | Pressemitteilung

Coronahilfen verlängern und neu aufstellen!

Der AGS-Länderrat hat auf seiner Sitzung am 03.12.2021 begrüßt, dass die neue sozialdemokratisch geführte Bundesregierung angesichts der verschärften Coronaregeln sämtliche Hilfsprogramme bis 31.03.2022 verlängert.

Von den Coronaregeln sind erneut Einzelselbständige, insbesondere aus dem Kultur- und Kunstbereich, aber auch die Gastronomie und Hotellerie sowie der Einzelhandel besonders betroffen.

Bei den Hilfsmaßnahmen dürfen nicht die Fehler der Vergangenheit wiederholt werden. Es bedarf insbesondere bei den kleinen Selbständigen auch einer Hilfe zum Lebensunterhalt. Bei der Berechnung kann ein fiktiver Unternehmer:innenlohn zugrunde gelegt werden.

Bei Betrieben, die Miete oder Pacht zahlen müssen, ist sicherzustellen, dass diese Kosten weiterhin Teil der Fixkostenhilfe bleiben.

Unternehmen, die
im Jahr 2020 und später neu gegründet wurden, müssen in die Hilfsprogramme einbezogen werden.

Anträge sollten so weit wie möglich über die Finanzämter oder andere gut funktionierende Institutionen gestellt und von diesen schnellstmöglich und nur digital bearbeitet werden, da sie dafür technisch und datenmäßig gut aufgestellt sind.”